Folgende gesonderte regelungen gelten ab dem 23. August 2021:
"Abweichend gilt für Gesangsangebote aller Art eine PCR-Testpflicht oder der Nachweis einer Immunisierung oder Genesung. Ein üblicher Schnelltest (Bürgertestung oder beaufsichtigter Schnelltest) ist nicht zulässig."
Konkretisierung:
Die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises gilt für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten damit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen.
Ab Montag, den 17. Mai ist unsere Schule für den außerschulischen Präsenz-Unterricht wieder geöffnet!
Mit Wirkung ab dem 17. Mai 2021, 0:00 Uhr hat die Stadt Remscheid den Schwellenwert von 165 gem. Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.05.2021 unterschritten (siehe Anlage).
Damit sind ab dem 17.05. 2021 Gruppenangebote der Jugendförderung in Präsenz gem. § 7 CorSchVo wieder zulässig.
Auszug aus der Coronaschutzverordnung – (CoronaSchVO) vom 12. Mai 2021
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer
Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von
1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
2. Volkshochschulen sowie
3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen
Anbietern, Einrichtungen und Organisationen
sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit
nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
Von dem Verbot nach Satz 1 umfasst sind insbesondere
Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten,
Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. Ausgenommen von
dem Verbot nach Satz 1 sind nur
7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von in Innenräumen
höchstens fünf, im Freien höchstens zwanzig jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich
18 Jahren
**************************************************************************************************************************
Mit Wirkung ab dem 17. Mai 2021, 0:00 Uhr hat die Stadt Remscheid den Schwellenwert von 165 gem. Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.05.2021 unterschritten (siehe Anlage).
Damit sind ab dem 17.05. 2021 Gruppenangebote der Jugendförderung in Präsenz gem. § 7 CorSchVo wieder zulässig.
- Angebote der Jugendarbeit für Gruppen von höchstens fünf jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren
- Angebote im Freien für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren.
Auszug aus der Coronaschutzverordnung – (CoronaSchVO) vom 12. Mai 2021
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer
Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von
1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
2. Volkshochschulen sowie
3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen
Anbietern, Einrichtungen und Organisationen
sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit
nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
Von dem Verbot nach Satz 1 umfasst sind insbesondere
Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten,
Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. Ausgenommen von
dem Verbot nach Satz 1 sind nur
7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von in Innenräumen
höchstens fünf, im Freien höchstens zwanzig jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich
18 Jahren
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Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern und Freunde unserer Schule! Remscheid, den 30.4.2021
die bundesweite „Notbremse“ gilt nun ab sofort auch wieder für unsere Schule.
Ab heute wird der Betrieb wieder auf „ONLINE“-Unterricht umgestellt.
Es ist außerordentlich bedauerlich, dass erneut unser Schulbetrieb für den so wichtigen Präsenzunterricht für die Kinder und Jugendlichen auf unbestimmte Zeit unterbrochen werden muss. Unsere Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden sich mit ihren Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen. Solange sich die Inzidenzwerte in REMSCHEID auf einem derart hohen Niveau befinden, bleibt die Schule geschlossen.
„In Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil bei 165 oder mehr liegt, sind sämtliche Bildungsangebote in Präsenz untersagt. Die ergibt sich aus § 28b Abs. 3 S.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das IfSG ist ein Bundesgesetz und geht den Regelungen der Länder vor, so dass eine Ausnahme von dieser Regelung durch die Coronaschutzverordnung weder möglich noch notwendig ist. Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter den Wert von 165 fällt, gelten wieder die Regelungen der Coronaschutzverordnung“.
Mauritz Hagemann
(Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Bundesweite Corona-Notbremse – Einstufung der Kommunen in NRW (Stand: 28.4.2021)
Kommunen, in denen zusätzlich Präsenzangebote im Bildungsbereich unzulässig sind: REMSCHEID
Inzidenzwert STADT REMSCHEID
265,9
Stand: 30.4.2021
die bundesweite „Notbremse“ gilt nun ab sofort auch wieder für unsere Schule.
Ab heute wird der Betrieb wieder auf „ONLINE“-Unterricht umgestellt.
Es ist außerordentlich bedauerlich, dass erneut unser Schulbetrieb für den so wichtigen Präsenzunterricht für die Kinder und Jugendlichen auf unbestimmte Zeit unterbrochen werden muss. Unsere Fachlehrerinnen und Fachlehrer werden sich mit ihren Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen. Solange sich die Inzidenzwerte in REMSCHEID auf einem derart hohen Niveau befinden, bleibt die Schule geschlossen.
„In Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil bei 165 oder mehr liegt, sind sämtliche Bildungsangebote in Präsenz untersagt. Die ergibt sich aus § 28b Abs. 3 S.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das IfSG ist ein Bundesgesetz und geht den Regelungen der Länder vor, so dass eine Ausnahme von dieser Regelung durch die Coronaschutzverordnung weder möglich noch notwendig ist. Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter den Wert von 165 fällt, gelten wieder die Regelungen der Coronaschutzverordnung“.
Mauritz Hagemann
(Stabsstelle Rechtsfragen und Rechtsetzung Pandemiebewältigung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Bundesweite Corona-Notbremse – Einstufung der Kommunen in NRW (Stand: 28.4.2021)
Kommunen, in denen zusätzlich Präsenzangebote im Bildungsbereich unzulässig sind: REMSCHEID
Inzidenzwert STADT REMSCHEID
265,9
Stand: 30.4.2021

Remscheid, den 19. April 2021
Die Schule für Musik, Tanz und Theater - in Lennep stattet ihre Räume mit ETS-Luftreinigungssystemen aus
Luft ist eine wichtige und oft unterschätzte Komponente, und so mindern Schadstoffe häufig Luftqualität und Befinden. Auch die Gefahr einer Ansteckung durch sich in der Luft befindliche Viren ist in geschlossenen Räumen mit unsauberer Luft deutlich höher.
Seit man weiß, dass sich das Coronavirus in erster Linie über die Luft verbreitet, mit Hilfe sogenannter Aerosole, diskutieren Politik, Schule und Wissenschaft über die Frage, wie der Betrieb in Schulen Corona sicher gestaltet werden kann.
Diese Schutzmaßnahmen wurden jetzt in der „Schule für Musik, Tanz und Theater“ in Lennep umgesetzt.
Es wurden in den einzelnen Unterrichtsräumen Luftreiniger AP30, AP90-V2 und AP120-V2EDM installiert. Durch ein 5 fach-Filtersystem, bestehend aus Vorfilter, HEPA-Filter, Aktivkohlefilter, Plasmafilter, Titan-Oxid-Filter in Verbindung mit UV-C Licht wird die Luft vollständig gereinigt und Viren sowie Bakterien werden abgetötet.
„So können wir sicherstellen, dass wir mit modernster Technik in unseren Unterrichtsräumen saubere Luft haben, um die Ansteckungsgefahr für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte so gering wie möglich zu halten “ …so der Geschäftsführer David Schmidt.
Der große Diskussionspunkt (in NRW) ist die Verwendung von UV-C Licht.
Das UV-C Licht mit der Wellenlänge von 254nm erzeugt keine Schadstoffe, die UV-Lampe ist im Gerät gekapselt und es tritt keine UV-Strahlung aus dem Gerät aus. Es entsteht somit keine Gefährdung für den Anwender.
Während sich die meisten Anbieter lediglich vergleichend auf Studien berufen, wurden die ETS-Luftreinigungssysteme im mikrobiologischen Institut und bei SGS-Analytics Schweiz* getestet.
Eine Bezugnahme auf eine Studie oder eine CE-Erklärung, die in den meisten Fällen eine Eigenerklärung ist, sagt nichts über die Wirksamkeit des jeweiligen Systems in Bezug auf das sichere Entfernen von Schadstoffen aus.
Die Wirksamkeit der ETS-Systeme wurde in Testzyklen in unabhängigen Laboren mit Viren, Bakterien, Staub und Formaldehyd (= Geruch) geprüft. Das angegebene Luftvolumen (CADR – Clean Air Delivery Rate) wurde ebenfalls in Tests bestätigt und dokumentiert. Alle Testergebnisse der ETS-Luftreinigungssysteme können auf den Portalen der Prüforganisationen jederzeit von Händlern und Verbrauchern auf Gültigkeit abgefragt und verifiziert werden.
Selbstverständlich haben wir bei ETS auch die „Nachhaltigkeit“ unserer Produkte berücksichtigt, denn das Thema Gesundheit (Asthmatiker, Raucherbereiche, Influenza Viren) und „Saubere Luft“ wird in Zukunft unser Leben beeinflussen.
ETS-Luftreinigungssysteme sorgen für gesunde und schadstofffreie Luft und reduzieren so die Belastung durch Viren, Allergene, Bakterien und weiteren Schadstoffen, sind flexibel und effektiv und sorgen für zuverlässigen Schutz - in Schule, Arztpraxis, Betrieb, Handel oder Gastgewerbe.
arbeitung hier klicken.
*SGS Analytics Switzerland Ag | SGS
Technische Informationen zu den einzelnen Filtern:
VORFILTER
Der Vorfilter hält größere Partikel zurück, wie z. B. Tierhaare, Flusen und groben Staub. Der Vorfilter kann bei Verschmutzung abgesaugt oder je nach Modell auch ausgewaschen werden.
HEPA-FILTER (HEPA = HIGH-EFFICIENCY PARTICULATE AIR/ARRESTANCE)
HEPA-Filter oder Schwebstofffilter sind rein mechanische Filter zur Abscheidung von Schwebstoffen aus der Luft. Sie scheiden je nach Filterklasse Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser größer 0,3 µm ab, z. B. Bakterien und Viren, Pollen, Milbeneier und -ausscheidungen, Stäube, Aerosole und Rauchpartikel. Die HEPA-Filter sind zugelassen nach EN 1822 bzw. ISO 29463.
AKTIVKOHLEFILTER
Aktivkohlefilter, auch Carbon Filter genannt, werden für die Reinigung von Gasen verwendet. Bis hierher nicht oxidierte Verbindungen werden in der Aktivkohle adsorbiert und zurückgehalten und dort zur Oxidation gebracht. Die Aktivkohle fungiert als katalytischer Speicherreaktor, der u. a. Ozon in Luftsauerstoff zurückführt.
Zweck ist die Entfernung von störenden Stoffen wie Staub, Schwermetallen sowie unerwünschten und giftigen Chemikalien aus Gasen. Gerüche werden im Aktivkohlefilter absorbiert.
PHOTOKATALYSATOR UND UV-C LICHT (WELLENLÄNGE 254NM)
Der Photokatalysator ist ein Metallgitter, welches mit Titandioxid in Nanoschichten beschichtet ist. Das Gitter befindet sich direkt vor der UV-Lampe. Die Photokatalyse ist eine chemische Reaktion, die durch die Einwirkung von Licht ausgelöst wird. Unsere Luftreiniger verwenden photokatalytische Filter, um organisches Material wie Bakterien oder Viren zu neutralisieren. Wenn UV-C Licht auf eine Oberfläche aus Titandioxid trifft, entstehen freie Radikale, die organisches Material zersetzen. Die Oberfläche aus Titandioxid bleibt bei diesem Prozess permanent sauber. Die UV-Lampe ist im Gerät gekapselt und es tritt keine UV-Strahlung aus dem Gerät aus. Es entsteht somit keine Gefährdung für den Anwender.
PLASMASTUFE
Bei der Plasma-Desinfektion, die als sogenanntes „trockenes Desinfektionsverfahren“ Anwendung findet, wird die Raumluft zwischen Elektroden mit hoher elektrischer Spannung hindurchgeleitet. Zwischen den Elektroden geht die Raumluft kurzfristig in den gasförmigen Plasma-Zustand über. In diesem Aggregatzustand liegen viele Bestandteile der Raumluft in Form von Ionen (Atom oder Molekül mit elektrischer Ladung) und freien Elektronen vor. Außerdem entstehen im Plasma viele reaktionsfreudige Radikale. In diesem Umfeld herrscht ein äußerst günstiges Umfeld für verschiedenste chemische Reaktionen, das für eine Zersetzung, Aufspaltung und Umwandlung verschiedenster Schadstoffe sorgt. Auch Bakterien, Viren und Schimmelpilzsporen werden unschädlich gemacht.
Die Schule für Musik, Tanz und Theater - in Lennep stattet ihre Räume mit ETS-Luftreinigungssystemen aus
Luft ist eine wichtige und oft unterschätzte Komponente, und so mindern Schadstoffe häufig Luftqualität und Befinden. Auch die Gefahr einer Ansteckung durch sich in der Luft befindliche Viren ist in geschlossenen Räumen mit unsauberer Luft deutlich höher.
Seit man weiß, dass sich das Coronavirus in erster Linie über die Luft verbreitet, mit Hilfe sogenannter Aerosole, diskutieren Politik, Schule und Wissenschaft über die Frage, wie der Betrieb in Schulen Corona sicher gestaltet werden kann.
Diese Schutzmaßnahmen wurden jetzt in der „Schule für Musik, Tanz und Theater“ in Lennep umgesetzt.
Es wurden in den einzelnen Unterrichtsräumen Luftreiniger AP30, AP90-V2 und AP120-V2EDM installiert. Durch ein 5 fach-Filtersystem, bestehend aus Vorfilter, HEPA-Filter, Aktivkohlefilter, Plasmafilter, Titan-Oxid-Filter in Verbindung mit UV-C Licht wird die Luft vollständig gereinigt und Viren sowie Bakterien werden abgetötet.
„So können wir sicherstellen, dass wir mit modernster Technik in unseren Unterrichtsräumen saubere Luft haben, um die Ansteckungsgefahr für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte so gering wie möglich zu halten “ …so der Geschäftsführer David Schmidt.
Der große Diskussionspunkt (in NRW) ist die Verwendung von UV-C Licht.
Das UV-C Licht mit der Wellenlänge von 254nm erzeugt keine Schadstoffe, die UV-Lampe ist im Gerät gekapselt und es tritt keine UV-Strahlung aus dem Gerät aus. Es entsteht somit keine Gefährdung für den Anwender.
Während sich die meisten Anbieter lediglich vergleichend auf Studien berufen, wurden die ETS-Luftreinigungssysteme im mikrobiologischen Institut und bei SGS-Analytics Schweiz* getestet.
Eine Bezugnahme auf eine Studie oder eine CE-Erklärung, die in den meisten Fällen eine Eigenerklärung ist, sagt nichts über die Wirksamkeit des jeweiligen Systems in Bezug auf das sichere Entfernen von Schadstoffen aus.
Die Wirksamkeit der ETS-Systeme wurde in Testzyklen in unabhängigen Laboren mit Viren, Bakterien, Staub und Formaldehyd (= Geruch) geprüft. Das angegebene Luftvolumen (CADR – Clean Air Delivery Rate) wurde ebenfalls in Tests bestätigt und dokumentiert. Alle Testergebnisse der ETS-Luftreinigungssysteme können auf den Portalen der Prüforganisationen jederzeit von Händlern und Verbrauchern auf Gültigkeit abgefragt und verifiziert werden.
Selbstverständlich haben wir bei ETS auch die „Nachhaltigkeit“ unserer Produkte berücksichtigt, denn das Thema Gesundheit (Asthmatiker, Raucherbereiche, Influenza Viren) und „Saubere Luft“ wird in Zukunft unser Leben beeinflussen.
ETS-Luftreinigungssysteme sorgen für gesunde und schadstofffreie Luft und reduzieren so die Belastung durch Viren, Allergene, Bakterien und weiteren Schadstoffen, sind flexibel und effektiv und sorgen für zuverlässigen Schutz - in Schule, Arztpraxis, Betrieb, Handel oder Gastgewerbe.
arbeitung hier klicken.
*SGS Analytics Switzerland Ag | SGS
Technische Informationen zu den einzelnen Filtern:
VORFILTER
Der Vorfilter hält größere Partikel zurück, wie z. B. Tierhaare, Flusen und groben Staub. Der Vorfilter kann bei Verschmutzung abgesaugt oder je nach Modell auch ausgewaschen werden.
HEPA-FILTER (HEPA = HIGH-EFFICIENCY PARTICULATE AIR/ARRESTANCE)
HEPA-Filter oder Schwebstofffilter sind rein mechanische Filter zur Abscheidung von Schwebstoffen aus der Luft. Sie scheiden je nach Filterklasse Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser größer 0,3 µm ab, z. B. Bakterien und Viren, Pollen, Milbeneier und -ausscheidungen, Stäube, Aerosole und Rauchpartikel. Die HEPA-Filter sind zugelassen nach EN 1822 bzw. ISO 29463.
AKTIVKOHLEFILTER
Aktivkohlefilter, auch Carbon Filter genannt, werden für die Reinigung von Gasen verwendet. Bis hierher nicht oxidierte Verbindungen werden in der Aktivkohle adsorbiert und zurückgehalten und dort zur Oxidation gebracht. Die Aktivkohle fungiert als katalytischer Speicherreaktor, der u. a. Ozon in Luftsauerstoff zurückführt.
Zweck ist die Entfernung von störenden Stoffen wie Staub, Schwermetallen sowie unerwünschten und giftigen Chemikalien aus Gasen. Gerüche werden im Aktivkohlefilter absorbiert.
PHOTOKATALYSATOR UND UV-C LICHT (WELLENLÄNGE 254NM)
Der Photokatalysator ist ein Metallgitter, welches mit Titandioxid in Nanoschichten beschichtet ist. Das Gitter befindet sich direkt vor der UV-Lampe. Die Photokatalyse ist eine chemische Reaktion, die durch die Einwirkung von Licht ausgelöst wird. Unsere Luftreiniger verwenden photokatalytische Filter, um organisches Material wie Bakterien oder Viren zu neutralisieren. Wenn UV-C Licht auf eine Oberfläche aus Titandioxid trifft, entstehen freie Radikale, die organisches Material zersetzen. Die Oberfläche aus Titandioxid bleibt bei diesem Prozess permanent sauber. Die UV-Lampe ist im Gerät gekapselt und es tritt keine UV-Strahlung aus dem Gerät aus. Es entsteht somit keine Gefährdung für den Anwender.
PLASMASTUFE
Bei der Plasma-Desinfektion, die als sogenanntes „trockenes Desinfektionsverfahren“ Anwendung findet, wird die Raumluft zwischen Elektroden mit hoher elektrischer Spannung hindurchgeleitet. Zwischen den Elektroden geht die Raumluft kurzfristig in den gasförmigen Plasma-Zustand über. In diesem Aggregatzustand liegen viele Bestandteile der Raumluft in Form von Ionen (Atom oder Molekül mit elektrischer Ladung) und freien Elektronen vor. Außerdem entstehen im Plasma viele reaktionsfreudige Radikale. In diesem Umfeld herrscht ein äußerst günstiges Umfeld für verschiedenste chemische Reaktionen, das für eine Zersetzung, Aufspaltung und Umwandlung verschiedenster Schadstoffe sorgt. Auch Bakterien, Viren und Schimmelpilzsporen werden unschädlich gemacht.
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept Nr. 7 der Jugendkunstschule Lennep e.V.
Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 5.3.2021
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-
Bereiche:
Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell vier Kinder.
2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren
Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Hier sind insgesamt vier Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr
im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind vier Teilnehmerinnenzwischen 14 und 17 Jahren.
3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei, Manga-Zeichnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e)
Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr
(Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der
„Rotation“. Porzellanmalerei: dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr. In allen Kursen jeweils maximal vier
Teilnehmer/innen plus eine Dozentin.
4. Angebote der Musikschule
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert. Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote. Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Die Angebote 1, 2, 4 erfordern einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können in a) maximal fünf Personen und b) maximal fünf Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumlichkeiten d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
2. Händedesinfektion
3. Masken
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
5. Unterrichtskoordination
6. Lüftung der Unterrichtsräume
a) Rotationstheater:
hier werden die beiden Eingangstüren zur Bühne und zum Foyer des Theaters dauerhaft geöffnet bleiben müssen.
b) Jugendkunstschule: hier werden die Fenster auch während der Kurseinheiten mehrmals geöffnet; die vordere Eingangstüre
wird nach jeder Kurseinheit (45 Minuten) für mindestens 10 Minuten geöffnet.
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
8. Umgang mit Risikogruppen
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
10. Weitere organisatorische Fragen
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen
korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert
werden. Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden. Dafür hat das pädagogische Personal Sorge zu tragen.
• Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass
Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
13. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
14. Belehrung
15. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 15.3.2021 gültig und
ersetzt das vorherige Konzept vom 5.11.2020
Remscheid, den 5.3.2021
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
………………………………………………. …………………………………………………………
Dozent/in
…………………………………………………
Anlage
.........................................................................................................................................................................................................................................................
Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 5.3.2021
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-
Bereiche:
- Kreativer Kindertanz für Kinder ab sechs Jahren
Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell vier Kinder.
2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren
Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Hier sind insgesamt vier Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr
im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind vier Teilnehmerinnenzwischen 14 und 17 Jahren.
3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei, Manga-Zeichnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e)
Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr
(Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der
„Rotation“. Porzellanmalerei: dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr. In allen Kursen jeweils maximal vier
Teilnehmer/innen plus eine Dozentin.
4. Angebote der Musikschule
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert. Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote. Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Die Angebote 1, 2, 4 erfordern einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können in a) maximal fünf Personen und b) maximal fünf Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumlichkeiten d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
- Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
- Bei den bewegungsorientieren Angeboten 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
- Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
- Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
2. Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Haupteingangs-Türe steht für den Schulbetrieb während der Öffnungszeiten offen. So dass ein kontaktloses Betreten in das Gebäude gewährleistet wird.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
3. Masken
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist auch im Außengelände (Hof zum Rotationstheater und vor dem Gebäude der Jugendkunstschule) verpflichtend. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
- In den Räumen d, f und g ist jeweils eine mobile durchsichtige Stellwand (Maße: 200 cm hoch und 140 cm breit) zwischen Schüler/innen und Dozent/innen aufgestellt. Alle Dozentinnen und Dozenten, die sich in den Räumen d, f und g aufhalten, verpflichten sich, unmittelbar nach den jeweiligen Unterrichtseinheiten zur gründlichen Durchlüftung, indem die Fenster für mindestens drei Minuten geöffnet werden.
- Bei allen aufgeführten Angeboten 1, 2, 3 und 4 ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend (CoronaSchVO, §3, Abs. 2, Ziffer 1a)
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
- Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
- Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus. Hier werden folgende Daten eingetragen:
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
- In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
5. Unterrichtskoordination
- Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
- Nach jeder Unterrichtseinheit (30´ bzw. 45´) müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
a) Rotationstheater:
hier werden die beiden Eingangstüren zur Bühne und zum Foyer des Theaters dauerhaft geöffnet bleiben müssen.
b) Jugendkunstschule: hier werden die Fenster auch während der Kurseinheiten mehrmals geöffnet; die vordere Eingangstüre
wird nach jeder Kurseinheit (45 Minuten) für mindestens 10 Minuten geöffnet.
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
- Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
8. Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertu ng.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
10. Weitere organisatorische Fragen
- Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
- Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren:
- Reinigungspersonal
- Einlasskontrolle
- Alle Dozenten der Schule
- Mitarbeiter/innen der Verwaltung
- Geschäftsführung
- Getränke und Speisen werden nicht angeboten
- Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
- Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00
- Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
- Variable-Zeiten in den Ferien
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen
korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert
werden. Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden. Dafür hat das pädagogische Personal Sorge zu tragen.
• Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass
Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
13. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
- Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
- Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
- Vorabkontrolle mit Nase-Mund-Schutz der Dozenten
- Warten bis Flurkorridor frei ist
14. Belehrung
- Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
15. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 15.3.2021 gültig und
ersetzt das vorherige Konzept vom 5.11.2020
Remscheid, den 5.3.2021
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
………………………………………………. …………………………………………………………
Dozent/in
…………………………………………………
Anlage
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Ab Montag, den 8. März findet der Einzel- und Gruppenunterricht (bis max. 5 Personen)
für alle Schülerinnen und Schüler unserer Musikschule wieder statt!
Zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 5. März 2021
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von 1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, 2. Volkshochschulen sowie 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Von dem Verbot nach Satz 1 umfasst sind insbesondere Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche.
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind nur
7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern. Die nach den vorstehenden Regelungen zulässigen Präsenzveranstaltungen sind nur unter strikter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a durchzuführen. Dabei sind möglichst große Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid- und Wechselunterricht so weit wie möglich zu nutzen. (1a) Abweichend von Absatz 1 sind in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe neben Betreuungsangeboten der Einzelbetreuung in Präsenz auch über eine Einzelbetreuung hinausgehende Hilfen und Leistungen gemäß § 8a und §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung zulässig. Unter den gleichen Voraussetzungen zulässig sind auch Angebote 1. für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern
Bearbeitung hier klicken.
für alle Schülerinnen und Schüler unserer Musikschule wieder statt!
Zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 5. März 2021
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
Weitere außerschulische Bildungsangebote (1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von 1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, 2. Volkshochschulen sowie 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Von dem Verbot nach Satz 1 umfasst sind insbesondere Sportangebote der Bildungsträger sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche.
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind nur
7. der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern. Die nach den vorstehenden Regelungen zulässigen Präsenzveranstaltungen sind nur unter strikter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a durchzuführen. Dabei sind möglichst große Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid- und Wechselunterricht so weit wie möglich zu nutzen. (1a) Abweichend von Absatz 1 sind in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe neben Betreuungsangeboten der Einzelbetreuung in Präsenz auch über eine Einzelbetreuung hinausgehende Hilfen und Leistungen gemäß § 8a und §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung zulässig. Unter den gleichen Voraussetzungen zulässig sind auch Angebote 1. für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern
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Die Schule für Musik, Tanz & Theater ist bis zum 31. Januar für Präsenzunterricht geschlossen.
+++ AKTUELLE INFO +++
BIS ZUM 31. JANUAR BLEIBT DIE SCHULE AUFGRUND VERSCHÄRFTER CORONA-MASSNAHMEN FÜR PRÄSENZUNTERRICHT GESCHLOSSEN!
Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 7.1.2021 müssen lt. §7 (Weitere außerschulische Bildungsangebote) in Präsenzform leider weiterhin ausgesetzt werden.
Das Kollegium steht wie bisher über alternative Wege z.B. für Online-Unterricht zur Verfügung.
Die Verwaltung ist telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Über die weitere Planung ab 1. Februar informieren wir an dieser Stelle so bald wie möglich.
+++ AKTUELLE INFO +++
BIS ZUM 31. JANUAR BLEIBT DIE SCHULE AUFGRUND VERSCHÄRFTER CORONA-MASSNAHMEN FÜR PRÄSENZUNTERRICHT GESCHLOSSEN!
Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 7.1.2021 müssen lt. §7 (Weitere außerschulische Bildungsangebote) in Präsenzform leider weiterhin ausgesetzt werden.
Das Kollegium steht wie bisher über alternative Wege z.B. für Online-Unterricht zur Verfügung.
Die Verwaltung ist telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Über die weitere Planung ab 1. Februar informieren wir an dieser Stelle so bald wie möglich.
Die Schule für Musik, Tanz & Theater ist ab dem 16. Dezember
für Präsenzunterricht geschlossen.
+++ AKTUELLE INFO +++
AB MITTWOCH, DEN 16. DEZEMBER MUSS DIE SCHULE FÜR MUSIK, TANZ & THEATER
AUFGRUND VERSCHÄRFTER CORONA-MASSNAHMEN FÜR DEN PRÄSENZUNTERRICHT SCHLIESSEN!
Wie in den allgemeinbildenden Schulen sind die beiden Tage 21. und 22.12. unterrichtsfrei!
Die Musikschulverwaltung ist von 23.12 bis 03.01. nicht besetzt.
In der Zeit von 16.12. – 22.12. und 07.01. – 09.01. findet der Unterricht aufgrund des von der Regierung angeordneten Lockdowns nach Möglichkeit online statt. Der darüberhinausgehende Unterrichtsausfall wird von unseren Dozentinnen und Dozenten im neuen Jahr schrittweise nachgegeben.
Unsere Dozentinnen und Dozenten werden Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufnehmen.
für Präsenzunterricht geschlossen.
+++ AKTUELLE INFO +++
AB MITTWOCH, DEN 16. DEZEMBER MUSS DIE SCHULE FÜR MUSIK, TANZ & THEATER
AUFGRUND VERSCHÄRFTER CORONA-MASSNAHMEN FÜR DEN PRÄSENZUNTERRICHT SCHLIESSEN!
Wie in den allgemeinbildenden Schulen sind die beiden Tage 21. und 22.12. unterrichtsfrei!
Die Musikschulverwaltung ist von 23.12 bis 03.01. nicht besetzt.
In der Zeit von 16.12. – 22.12. und 07.01. – 09.01. findet der Unterricht aufgrund des von der Regierung angeordneten Lockdowns nach Möglichkeit online statt. Der darüberhinausgehende Unterrichtsausfall wird von unseren Dozentinnen und Dozenten im neuen Jahr schrittweise nachgegeben.
Unsere Dozentinnen und Dozenten werden Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufnehmen.
Instrumental-Einzelunterricht der Musikschule läuft weiter!
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule! Remscheid, den 5. November 2020
Liebe Eltern!
Ab Donnerstag, den 5. November 2020 findet der reguläre Instrumental-Einzelunterricht wieder statt. In allen Unterrichtsräumen ist eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung verpflichtend zu tragen.
Instrumental-Gruppenunterricht findet nicht statt. Auch der Partnerunterricht findet nicht statt.
Ebenso finden Ensemble- und Orchesterproben und Band-Coachings nicht statt.
Der Gesangsunterricht findet nicht statt.
Gebühren-Regelung im Monat November:
Für folgende Unterrichtsangebote werden im Monat November 2020 keine Beiträge erhoben:
Gesangsunterricht, Tanzunterricht, Instrumental-Gruppenunterricht, Band-Coachings, Instrumental Partnerunterricht, Musikalische Früherziehung, Ensemble-Kurse, Zwergenmusik, Babygarten.
Für den Instrumental-Einzelunterricht wird ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 45 € (30´) und 60 € (45´) für den Monat November 2020 erhoben.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020
In der ab dem 5. November 2020 gültigen Fassung
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
Abs. 3.
.... privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.
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Liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule! Remscheid, den 5. November 2020
Liebe Eltern!
Ab Donnerstag, den 5. November 2020 findet der reguläre Instrumental-Einzelunterricht wieder statt. In allen Unterrichtsräumen ist eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung verpflichtend zu tragen.
Instrumental-Gruppenunterricht findet nicht statt. Auch der Partnerunterricht findet nicht statt.
Ebenso finden Ensemble- und Orchesterproben und Band-Coachings nicht statt.
Der Gesangsunterricht findet nicht statt.
Gebühren-Regelung im Monat November:
Für folgende Unterrichtsangebote werden im Monat November 2020 keine Beiträge erhoben:
Gesangsunterricht, Tanzunterricht, Instrumental-Gruppenunterricht, Band-Coachings, Instrumental Partnerunterricht, Musikalische Früherziehung, Ensemble-Kurse, Zwergenmusik, Babygarten.
Für den Instrumental-Einzelunterricht wird ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 45 € (30´) und 60 € (45´) für den Monat November 2020 erhoben.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020
In der ab dem 5. November 2020 gültigen Fassung
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
Abs. 3.
.... privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig.
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Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V.
Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020
In der ab dem 5. November 2020 gültigen Fassung
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische
Angebots-Bereiche für Kinder und Jugendliche:
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Das Angebot Nr. 2 erfordert einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können in b) maximal sechs bis acht Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 1 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
Für die Angebote unter Punkt 3 stehen die Räume a), b), d) e), g), h) zur Verfügung.
Zu Angebot 3 (Musikschule):
Es findet ausschließlich Einzelunterricht im Instrumental-Bereich statt. Der Gruppen- Ensemble- und Orchesterunterricht, sowie Bandproben finden nicht statt. Kleinkinder-Kurse finden nicht statt. (Musik. Früherziehung, Zwergenmusik, Babygarten). Der Gesangsunterricht findet nicht statt.
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 2 und 3 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
Remscheid, den 5.11.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
………………………………………………. …………………………………………………………
Dozent/in
…………………………………………………
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Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020
In der ab dem 5. November 2020 gültigen Fassung
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische
Angebots-Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Malen, Zeichnen, Manga-Zeichnen für Kinder und Jugendliche. (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e) Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr (Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der „Rotation“.
- Theaterkurse für Jugendliche: „Auf die Bühne, fertig, los!“ Montags und dienstags, jeweils um 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr. Der Kurs findet unter Einhaltung der Abstandsregelung im Rotationstheater statt. Personenanzahl: maximal 6 Personen zzgl. 1 Theaterpädagoge
- Angebote der Musikschule
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Das Angebot Nr. 2 erfordert einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können in b) maximal sechs bis acht Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 1 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
Für die Angebote unter Punkt 3 stehen die Räume a), b), d) e), g), h) zur Verfügung.
Zu Angebot 3 (Musikschule):
Es findet ausschließlich Einzelunterricht im Instrumental-Bereich statt. Der Gruppen- Ensemble- und Orchesterunterricht, sowie Bandproben finden nicht statt. Kleinkinder-Kurse finden nicht statt. (Musik. Früherziehung, Zwergenmusik, Babygarten). Der Gesangsunterricht findet nicht statt.
- Erforderliche Maßnahmen
- Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
- Bei den bewegungsorientieren Angeboten 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 2 und 3 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
- Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
- Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
- Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Haupteingangs-Türe, die ab Herbst aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht dauerhaft geöffnet bleiben kann, darf lediglich von Helfern der „Außenposten“ mit Hygienehandschuhen geöffnet werden. Diese Türe wird manuell von Helfern der „Außenposten“ für jede(n) einzelne(n) Schüler/in geöffnet und wieder geschlossen. (Das betrifft die Angebote 1,2 und 5).
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
- Masken
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Außengelände (Hof zum Rotationstheater und vor dem Gebäude der Jugendkunstschule) verpflichtend. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
- In den Räumen d, f und g ist jeweils eine mobile durchsichtige Stellwand (Maße: 200 cm hoch und 140 cm breit) zwischen Schüler/innen und Dozent/innen aufgestellt. Alle Dozentinnen und Dozenten, die sich in den Räumen d, f und g aufhalten, verpflichten sich, unmittelbar nach den jeweiligen Unterrichtseinheiten zur gründlichen Durchlüftung, indem die Fenster für mindestens drei Minuten geöffnet werden.
- Bei allen aufgeführten Angeboten 1, 2 und 3 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (CoronaSchVO, §3, Abs. 2, Ziffer 5)
- Desinfektion der Räumlichkeiten
- Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
- Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus. Hier werden folgende Daten eingetragen:
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
- In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
- Unterrichtskoordination
- Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
- Lüftung der Unterrichtsräume
- Nach jeder Unterrichtseinheit (30´ bzw. 45´) müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften. Eine Querlüftung muss gewährleistet werden. Das geschieht folgendermaßen:
- Rotationstheater: hier werden die beiden Eingangstüren zur Bühne und zum Foyer des Theaters dauerhaft geöffnet bleiben müssen.
- Jugendkunstschule: hier werden die Fenster auch während der Kurseinheiten dauerhaft geöffnet bleiben; die vordere Eingangstüre wird nach jeder Kurseinheit (45 Minuten) für mindestens 15 Minuten geöffnet.
- Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
- Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
- Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertu ng.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
- Angebot alternativer Unterrichtsformen
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
- Weitere organisatorische Fragen
- Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
- Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren:
- Reinigungspersonal
- Einlasskontrolle
- Alle Dozenten der Schule
- Mitarbeiter/innen der Verwaltung
- Geschäftsführung
- Getränke und Speisen werden nicht angeboten
- Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
- Öffnungszeiten der Einrichtung
- Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00 (Musikschule)
- Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
- Variable-Zeiten in den Ferien
- Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert werden. Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden.
- Durch die „Outside-Teilnehmerlisten“ soll sichergestellt werden, dass die/der vorherige Schüler/in das Gebäude verlassen hat, bevor der oder die nächste sich zu den Räumlichkeiten begibt (Rotationsprinzip).
- Die sogenannten „Outside-Listen“ enthalten folgende Daten der Schülerinnen und Schüler:
- Vor- und Zuname
- Telefonnummer
- Unterrichtszeit
- Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
- Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
- Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
- Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
- Vorabkontrolle mit Nase-Mund-Schutz der Dozenten
- Warten bis Flurkorridor frei ist
- Belehrung
- Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
- Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 5.11.2020 gültig und ersetzt das vorherige Konzept vom 2.11.2020
Remscheid, den 5.11.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
………………………………………………. …………………………………………………………
Dozent/in
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Remscheid, den 2.11.2020
Kursprogramm der Jugendkunstschule läuft weiter!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern!
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 sind Angebote und Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit (wie z.B. Jugendkunstschulen) weiterhin zulässig.
Dazu zählen folgende laufende Angebotsprogramme:
Kursbezeichnung Kurszeiten Kursleiter/in
Der Malspielraum für Kinder ab vier Jahren Mo., 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Maite Saenz
Auf die Bühne, fertig, los! Mo., 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Oliver Scheemann
Auf die Bühne, fertig, los! Do., 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Oliver Scheemann
Manga Zeichnen für Kinder und Jugendliche Mi., 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Susanne Reichmann
Malen, Zeichnen für Kinder Do., 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Nadine Sommerauer
Malen, Zeichnen für Jugendliche Do., 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Nadine Sommerauer
Die o.g. Angebote dürfen unter Einhaltung des aktuellen Hygieneschutzkonzepts der Jugendkunstschule Lennep e.V. vom 2.11.2020 ab sofort durchgeführt werden. Spartenübergreifende Programme – insbesondere Musikprogramme – dürfen nicht durchgeführt werden. Das Tanzangebot kann unter der Voraussetzung eines dauerhaften Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (lt. CoronaSchVO vom 30.10.2020) nicht stattfinden. Die o.g. Angebote finden in den Räumen der Jugendkunstschule (Kölner Straße 6) und Rotationstheater (Kölner Straße 2c) statt.
Die Musikschule bleibt geschlossen.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
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Kursprogramm der Jugendkunstschule läuft weiter!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern!
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 sind Angebote und Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit (wie z.B. Jugendkunstschulen) weiterhin zulässig.
Dazu zählen folgende laufende Angebotsprogramme:
Kursbezeichnung Kurszeiten Kursleiter/in
Der Malspielraum für Kinder ab vier Jahren Mo., 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Maite Saenz
Auf die Bühne, fertig, los! Mo., 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Oliver Scheemann
Auf die Bühne, fertig, los! Do., 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Oliver Scheemann
Manga Zeichnen für Kinder und Jugendliche Mi., 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Susanne Reichmann
Malen, Zeichnen für Kinder Do., 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Nadine Sommerauer
Malen, Zeichnen für Jugendliche Do., 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr Nadine Sommerauer
Die o.g. Angebote dürfen unter Einhaltung des aktuellen Hygieneschutzkonzepts der Jugendkunstschule Lennep e.V. vom 2.11.2020 ab sofort durchgeführt werden. Spartenübergreifende Programme – insbesondere Musikprogramme – dürfen nicht durchgeführt werden. Das Tanzangebot kann unter der Voraussetzung eines dauerhaften Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (lt. CoronaSchVO vom 30.10.2020) nicht stattfinden. Die o.g. Angebote finden in den Räumen der Jugendkunstschule (Kölner Straße 6) und Rotationstheater (Kölner Straße 2c) statt.
Die Musikschule bleibt geschlossen.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
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Remscheid, den 02.11.2020
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V.
Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote. Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
2. Erforderliche Maßnahmen
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
2. Händedesinfektion
3. Masken
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
5. Unterrichtskoordination
6. Lüftung der Unterrichtsräume
müssen.
b) Jugendkunstschule: hier werden die Fenster auch während der Kurseinheiten dauerhaft geöffnet bleiben; die vordere
Eingangstüre wird nach jeder Kurseinheit (45 Minuten) für mindestens 15 Minuten geöffnet.
c) Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
d) Umgang mit Risikogruppen
e) Angebot alternativer Unterrichtsformen
f) Weitere organisatorische Fragen
g) Öffnungszeiten der Einrichtung
h) Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
i) Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
b) Warten bis Flurkorridor frei ist
j) Belehrung
17. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 2.11.2020 gültig und
ersetzt das vorherige Konzept vom 5.10.2020
Remscheid, den 2.11.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
...........................................................................................................................................................................................................................................................
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V.
Unter Beachtung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020
- Vorbetrachtung, Gegebenheiten
- Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Malen, Zeichnen, Manga-Zeichnen für Kinder und Jugendliche. (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e) Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr (Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der „Rotation“.
- Theaterkurse für Jugendliche: „Auf die Bühne, fertig, los!“ Montags und dienstags, jeweils um 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr. Der Kurs findet unter Einhaltung der Abstandsregelung im Rotationstheater statt. Personenanzahl: maximal 6 Personen zzgl. 1 Theaterpädagoge
- Angebote der Musikschule sind lt. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 nach § 7, Abs. 3 untersagt.
- Bandproben für Jugendliche: mittwochs ab 17 Uhr. Maximale Anzahl: 5 Jugendliche plus ein Band-Coach. Eine Probe darf nur unter den Abstandsregelungen im Theater-Saal durchgeführt werden. Untersagt (siehe Punkt 3)
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote. Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
- Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
- Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
- „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
2. Erforderliche Maßnahmen
- Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
- Bei den bewegungsorientieren Angeboten 1 und 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die zwingend getragen werden müssen. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
- Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
- Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
2. Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Haupteingangs-Türe, die ab Herbst aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht dauerhaft geöffnet bleiben kann, darf lediglich von Helfern der „Außenposten“ mit Hygienehandschuhen geöffnet werden. Diese Türe wird manuell von Helfern der „Außenposten“ für jede(n) einzelne(n) Schüler/in geöffnet und wieder geschlossen. (Das betrifft die Angebote 1,2 und 5).
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
3. Masken
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Außengelände (Hof zum Rotationstheater und vor dem Gebäude der Jugendkunstschule) verpflichtend.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
- Bei allen aufgeführten Angeboten 1 und 2 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (CoronaSchVO, §3, Abs. 2, Ziffer 5)
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
- Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
- Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus. Hier werden folgende Daten eingetragen:
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
- In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
5. Unterrichtskoordination
- Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
- Nach jeder Unterrichtseinheit (30´ bzw. 45´) müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften. Eine Querlüftung muss gewährleistet werden. Das geschieht folgendermaßen:
müssen.
b) Jugendkunstschule: hier werden die Fenster auch während der Kurseinheiten dauerhaft geöffnet bleiben; die vordere
Eingangstüre wird nach jeder Kurseinheit (45 Minuten) für mindestens 15 Minuten geöffnet.
c) Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
- Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
d) Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertu ng.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
e) Angebot alternativer Unterrichtsformen
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
f) Weitere organisatorische Fragen
- Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
- Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren:
- Reinigungspersonal
- Einlasskontrolle
- Alle Dozenten der Schule
- Mitarbeiter/innen der Verwaltung
- Geschäftsführung
- Getränke und Speisen werden nicht angeboten
- Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
g) Öffnungszeiten der Einrichtung
- Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00 (Betrieb der Musikschule ist untersagt; siehe A, Punkt 3)
- Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
- Variable-Zeiten in den Ferien
h) Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert werden. Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden.
- Durch die „Outside-Teilnehmerlisten“ soll sichergestellt werden, dass die/der vorherige Schüler/in das Gebäude verlassen hat, bevor der oder die nächste sich zu den Räumlichkeiten begibt (Rotationsprinzip).
- Die sogenannten „Outside-Listen“ enthalten folgende Daten der Schülerinnen und Schüler:
- Vor- und Zuname
- Telefonnummer
- Unterrichtszeit
- Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
i) Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
- Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
- Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
b) Warten bis Flurkorridor frei ist
j) Belehrung
- Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
17. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 2.11.2020 gültig und
ersetzt das vorherige Konzept vom 5.10.2020
Remscheid, den 2.11.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
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Liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule! Remscheid, den 30. Oktober 2020
Liebe Eltern!
Von Montag, den 2. November bis einschließlich Montag, den 30. November bleibt unsere Schule geschlossen.
Der Unterrichtsausfall kann nicht nachgegeben werden.
Darum haben wir uns dazu entschlossen, im Monat November keinerlei Beiträge für die Schule zu erheben. Es betrifft alle Angebote der Musikschule. Im Bedarfsfall kann ein Online-Unterricht von den jeweiligen Dozenten der Schule angeboten werden.
Unser Büro ist Mo.- Fr. von 10 bis 18 Uhr erreichbar unter der Rufnummer: 02191 - 661422
Kommen Sie und ihre Familien gut und vor allem gesund durch diese Zeit.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
.... Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt . Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote.
Liebe Eltern!
Von Montag, den 2. November bis einschließlich Montag, den 30. November bleibt unsere Schule geschlossen.
Der Unterrichtsausfall kann nicht nachgegeben werden.
Darum haben wir uns dazu entschlossen, im Monat November keinerlei Beiträge für die Schule zu erheben. Es betrifft alle Angebote der Musikschule. Im Bedarfsfall kann ein Online-Unterricht von den jeweiligen Dozenten der Schule angeboten werden.
Unser Büro ist Mo.- Fr. von 10 bis 18 Uhr erreichbar unter der Rufnummer: 02191 - 661422
Kommen Sie und ihre Familien gut und vor allem gesund durch diese Zeit.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
.... Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt . Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote.
Remscheid, den 30. Oktober 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule!
Liebe Eltern!
Von Montag den 2. November bis einschließlich Montag, den 30. November bleibt unsere Schule geschlossen.
Der Unterrichtsausfall kann nicht nachgegeben werden.
Darum haben wir uns dazu entschlossen, im Monat November keinerlei Beiträge für die Schule zu erheben. es betrifft alle Angebote der Musikschule und der Kunstschule.
Unser Büro ist Mo.- Fr. von 10 bis 18 Uhr erreichbar unter der Rufnummer: 02191 - 661422
Kommen Sie und ihre Familien gut und vor allem gesund durch diese Zeit.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
.... Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt . Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote.
Liebe Eltern!
Von Montag den 2. November bis einschließlich Montag, den 30. November bleibt unsere Schule geschlossen.
Der Unterrichtsausfall kann nicht nachgegeben werden.
Darum haben wir uns dazu entschlossen, im Monat November keinerlei Beiträge für die Schule zu erheben. es betrifft alle Angebote der Musikschule und der Kunstschule.
Unser Büro ist Mo.- Fr. von 10 bis 18 Uhr erreichbar unter der Rufnummer: 02191 - 661422
Kommen Sie und ihre Familien gut und vor allem gesund durch diese Zeit.
Für den Vorstand der Schule
David Schmidt // Geschäftsführer
Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 7 Weitere außerschulische Bildungsangebote
.... Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt . Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote.
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Schule für Musik, Tanz & Theater - Jugendkunstschule Lennep e.V. -
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-
Bereiche:
1. Kreativer Kindertanz für Kinder ab sechs Jahren
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren. Der Kurs findet donnerstags von 16 Uhr bis 17 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell fünf Kinder.
2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren
Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Hier sind insgesamt sechs Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45
Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind sechs Teilnehmerinnen zwischen 14 und 17 Jahren.
3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei, Manga-Zeichnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e)
Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr
(Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der
„Rotation“.
Porzellanmalerei: Dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr.
Theaterkurse für Jugendliche und Erwachsene: „Auf die Bühne, fertig, los!“ Montags und dienstags, jeweils um 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr.
Der Kurs findet unter Einhaltung der Abstandsregelung im Rotationstheater statt. Personenanzahl: maximal 6 Personen zzgl. 1
Theaterpädagoge
4. Angebote der Musikschule
5. Bandproben für Jugendliche: mittwochs ab 17 Uhr. Maximale Anzahl: 5 Jugendliche plus ein Band-Coach. Eine Probe darf nur unter den
Abstandsregelungen im Theater-Saal durchgeführt werden.
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert.
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person.
Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote.
Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumlichkeiten d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
2. Händedesinfektion
3. Masken
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
5. Unterrichtskoordination
6. Lüftung der Unterrichtsräume
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
8. Umgang mit Risikogruppen
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
10. Weitere organisatorische Fragen
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Outside-Listen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 4 Wochen vernichtet.
1. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
2. Belehrung
3. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 17.8.2020 gültig und ersetzt das vorherige Konzept vom 15.6.2020
Remscheid, den 17.8.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
...........................................................................................................................................................................................................................................................
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-
Bereiche:
1. Kreativer Kindertanz für Kinder ab sechs Jahren
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren. Der Kurs findet donnerstags von 16 Uhr bis 17 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell fünf Kinder.
2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren
Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der
Schule statt. Hier sind insgesamt sechs Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45
Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind sechs Teilnehmerinnen zwischen 14 und 17 Jahren.
3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei, Manga-Zeichnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Vier Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e)
Dozent(in). Mittwochs um 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr (Manga-Zeichnen) und donnerstags um 16 Uhr bis 17 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr
(Malen, Zeichnen,). Und „Der Malspielraum“ für Kinder ab vier Jahren (montags von 16 Uhr bis 17 Uhr) In den Räumlichkeiten der
„Rotation“.
Porzellanmalerei: Dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr.
Theaterkurse für Jugendliche und Erwachsene: „Auf die Bühne, fertig, los!“ Montags und dienstags, jeweils um 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr.
Der Kurs findet unter Einhaltung der Abstandsregelung im Rotationstheater statt. Personenanzahl: maximal 6 Personen zzgl. 1
Theaterpädagoge
4. Angebote der Musikschule
5. Bandproben für Jugendliche: mittwochs ab 17 Uhr. Maximale Anzahl: 5 Jugendliche plus ein Band-Coach. Eine Probe darf nur unter den
Abstandsregelungen im Theater-Saal durchgeführt werden.
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert.
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person.
Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote.
Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 6 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
- Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
- Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
- „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
- Raum I mit 20qm2 Fläche
- Raum II mit 35qm2 Fläche
- Raum III mit 20qm2 Fläche
- Raum IV mit 20qm2 Fläche
- Raum V mit 25qm2 Fläche
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und festinstallierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumlichkeiten d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
- Bei den bewegungsorientieren Angeboten 1 und 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen:
Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die zwingend getragen werden müssen. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
- Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
- Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
2. Händedesinfektion
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
3. Masken
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
- In den bewegungsorientierten Kursprogrammen 1, 2 und 4 dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
- Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
- Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus. Hier werden folgende Daten eingetragen:
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
- In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
5. Unterrichtskoordination
- Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
- Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
- Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
8. Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertu ng.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
10. Weitere organisatorische Fragen
- Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
- Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren:
- Reinigungspersonal
- Einlasskontrolle
- Alle Dozenten der Schule
- Mitarbeiter/innen der Verwaltung
- Geschäftsführung
- Getränke und Speisen werden nicht angeboten
- Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
- Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00 (Musikschule)
- Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
- Variable-Zeiten in den Ferien
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert werden. Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden.
- Durch die „Outside-Teilnehmerlisten“ soll sichergestellt werden, dass die/der vorherige Schüler/in das Gebäude verlassen hat, bevor der oder die nächste sich zu den Räumlichkeiten begibt (Rotationsprinzip).
- Die sogenannten „Outside-Listen“ enthalten folgende Daten der Schülerinnen und Schüler:
- Vor- und Zuname
- Telefonnummer
- Unterrichtszeit
- Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
Die Outside-Listen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 4 Wochen vernichtet.
1. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
- Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
- Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
- Vorabkontrolle mit Nase-Mund-Schutz der Dozenten
- Warten bis Flurkorridor frei ist
2. Belehrung
- Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
3. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 17.8.2020 gültig und ersetzt das vorherige Konzept vom 15.6.2020
Remscheid, den 17.8.2020
Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.
Der Vorstand Verwaltung / Geschäftsführung
...........................................................................................................................................................................................................................................................
Remscheid, den 15.06.2020
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V.
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-Bereiche:
1. Kreativer Kindertanz für Kinder ab sechs Jahren
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren. Der Kurs findet donnerstags von 16 Uhr bis 17 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell fünf Kinder. 2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind insgesamt sechs Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind sechs Teilnehmerinnen zwischen 14 und 17 Jahren. 3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei für Jugendliche und Erwachsene (Drei Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e) Dozent(in). Donnerstags um 18 Uhr bis 20 Uhr (Malen, Zeichnen,). In den Räumlichkeiten der „Rotation“. Porzellanmalerei: dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr. 4. Ferienprojekte für Kinder und Jugendliche. Aktuell geplante Angebote: siehe Beiblatt. Maximale Teilnehmerzahl: 8 Personen zzgl. Ein/e Dozent/in. Die Kurse werden in den Räumlichkeiten der Schule für Musik, Tanz und Theater stattfinden. (siehe Punkt 5, a bis h) 5. Angebote der Musikschule
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert.
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote.
Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 5 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Die Angebote 1 und 2 erfordern einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können
a) maximal fünf bis sechs Personen und
b) maximal sechs bis acht Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und fest installierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumen
d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
• In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
• Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
• Bei den bewegungsorientieren Angeboten 1 und 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen: Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
• In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die zwingend getragen werden müssen. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
• Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
• Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
2. Händedesinfektion
• Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
• Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
• Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
3. Masken
• Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
• Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
• In den bewegungsorientierten Kursprogrammen 1, 2 und 5 dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
• Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
• Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus.
Hier werden folgende Daten eingetragen:
1. Name des Gesamtverantwortlichen (Verwaltung)
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
• In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
5. Unterrichtskoordination
• Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
• Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
• Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
8. Umgang mit Risikogruppen
• Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
• Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
• Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
• Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
10. Weitere organisatorische Fragen
• Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
• Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren: - Reinigungspersonal - Einlasskontrolle - Alle Dozenten der Schule - Mitarbeiter/innen der Verwaltung - Geschäftsführung
• Getränke und Speisen werden nicht angeboten
• Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
• Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00 (Musikschule) • Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
• Variable-Zeiten in den Ferien (siehe Ferienprogramm)
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert werden.
Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden.
• Durch die „Outside-Teilnehmerlisten“ soll sichergestellt werden, dass die/der vorherige Schüler/in das Gebäude verlassen hat, bevor der oder die nächste sich zu den Räumlichkeiten begibt (Rotationsprinzip).
• Die sogenannten „Outside-Listen“ enthalten folgende Daten der Schülerinnen und Schüler:
1. Vor- und Zuname
2. Telefonnummer
3. Unterrichtszeit
• Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
Die Outside-Listen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 4 Wochen vernichtet.
13. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
1. Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
2. Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
a. Vorabkontrolle mit Nase-Mund-Schutz der Dozenten
b. Warten bis Flurkorridor frei ist
14. Belehrung
• Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
15. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 15.6.2020 gültig und ersetzt das vorherige Konzept vom 15.5.2020
Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V.
A. Vorbetrachtung, Gegebenheiten
I. Beschreibung der Angebote mit dem zeitlichen Umfang und der Zielgruppe
Bei den jetzt geplanten Öffnungen der Angebote der Jugendkunstschule Lennep e.V. geht es um folgende außerschulische Angebots-Bereiche:
1. Kreativer Kindertanz für Kinder ab sechs Jahren
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren. Der Kurs findet donnerstags von 16 Uhr bis 17 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Es handelt sich hierbei um kreativen Kindertanz. In dem Kurs sind aktuell fünf Kinder. 2. Jazz-Dance für Kinder ab 10 Jahren Das Angebot richtet sich hier an Kinder zwischen 10 und 13 Jahre. Der Kurs findet montags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind insgesamt sechs Teilnehmerinnen zu verzeichnen. Ein zweiter Kurs findet dann montags von 18.45 Uhr bis 19.45 Uhr im Tanzsaal der Schule statt. Hier sind sechs Teilnehmerinnen zwischen 14 und 17 Jahren. 3. Malen, Zeichnen, Porzellanmalerei für Jugendliche und Erwachsene (Drei Teilnehmer(innen) zzgl. ein(e) Dozent(in). Donnerstags um 18 Uhr bis 20 Uhr (Malen, Zeichnen,). In den Räumlichkeiten der „Rotation“. Porzellanmalerei: dienstags um 10 Uhr bis 12 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr. 4. Ferienprojekte für Kinder und Jugendliche. Aktuell geplante Angebote: siehe Beiblatt. Maximale Teilnehmerzahl: 8 Personen zzgl. Ein/e Dozent/in. Die Kurse werden in den Räumlichkeiten der Schule für Musik, Tanz und Theater stattfinden. (siehe Punkt 5, a bis h) 5. Angebote der Musikschule
Bei den oben aufgeführten Bereichen 1 bis 2 handelt es sich um bewegungsorientierte Angebote, die jedoch einen Kontakt zwischen den Teilnehmenden nicht erfordert.
Erforderlich für die aufgeführten Bereiche 1 und 2 sind 10 Quadratmeter pro Person. Es handelt sich bei den aufgeführten Bereichen um keine klassischen Sportangebote.
Vorgesehen für die oben aufgelisteten Angebote 1 bis 5 sind folgende Räumlichkeiten der Lenneper Schule für Musik, Tanz & Theater e.V.:
a) Tanzsaal der Schule mit 65qm2 Fläche
b) Rotationstheater mit 95qm2 Fläche
c) „Rotation“ mit 120qm2 Fläche
d) Raum I mit 20qm2 Fläche
e) Raum II mit 35qm2 Fläche
f) Raum III mit 20qm2 Fläche
g) Raum IV mit 20qm2 Fläche
h) Raum V mit 25qm2 Fläche
Die Angebote 1 und 2 erfordern einen Raumbedarf von 10m2 pro Person inkl. dem pädagogischen Personal. Somit können
a) maximal fünf bis sechs Personen und
b) maximal sechs bis acht Personen an einem Kursprogramm teilnehmen. Hier sprechen wir von „Kleingruppen“.
Das Angebot Nr. 3 findet in einem separaten Raum (C) mit 120qm2-Fläche statt. Hierin dürfen sich maximal vier Personen aufhalten. Für diesen Angebotsbereich sind Glastrennwände vorhanden, die in der Mitte eines „Werk-Tisches“ aufgebaut sind. Im hinteren Bereich des Raumes befinden sich separate Toiletten mit Handwaschbecken, die mit Flüssigseife und fest installierten „Einmalhandtüchern“ ausgestattet sind. Darüber hinaus ist dieser WC-Raum zusätzlich mit entsprechender Beschilderung „Richtig Händewaschen“ ausgestattet.
In den Räumen
d) bis h) findet lediglich Einzelinstrumental-Unterricht und Ensemble-Proben (maximal 3 Personen) statt.
B. Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
• In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
• Bei Schulungen/unterrichtsanalogen Situationen ist der Zutritt auf max. eine Person pro 5 m² zu begrenzen.
• Bei den bewegungsorientieren Angeboten 1 und 2 ist eine Abstandsregelung von 10qm2 erforderlich. Hier werden entsprechende Markierungen in den Räumlichkeiten festgelegt. Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) werden mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
Dazu wurden vorab folgende Maßnahmen getroffen: Im Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater wird es keinen Wartebereich geben. Der Zugang in das Gebäude wird durch Personal kontrolliert. Jede/r Teilnehmer/in wird einzeln in das Gebäude eingelassen. Es werden sogenannte „Outside“-Teilnehmerlisten bei der Einlasskontrolle geführt. Der Datenschutz ist durch die schriftliche „Einwilligung in die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1a) DS-GVO“ bei Kursanmeldung gewährleistet. Die Kursprogramme 1 und 2 werden nach Möglichkeit an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. So dass es im Außenbereich der Schule für Musik, Tanz & Theater nicht zu größeren Kontaktmöglichkeiten kommen kann. Sollten mehrere Kurse hintereinandergelegt werden, so ist sicherzustellen, dass mindestens 30 Minuten Pause zwischen den einzelnen Kurszeiten stattfindet.
• In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die zwingend getragen werden müssen. Bei Verweigerung wird ein Zutrittsverbot erteilt.
• Alle Mitarbeitenden sind über die Regelungen zu unterweisen
• Personen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen werden von der Einrichtung inkl. des Außengeländes ferngehalten.
2. Händedesinfektion
• Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
• Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
• Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang oder mindestens als „Mobile Station“.
3. Masken
• Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
• Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
• In den bewegungsorientierten Kursprogrammen 1, 2 und 5 dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
• Sämtliche Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Stühle, Tische, Instrumente und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch das pädagogische Personal vor jedem Schüler- Wechsel desinfiziert. Dies passiert im halbstündigen Rhythmus zum jeweiligen Beginn der Unterrichtseinheiten.
• Ein Reinigungsplan hängt sichtbar – nach Möglichkeit unmittelbar im Eingangsbereich neben der Türe - in allen Räumlichkeiten (a bis h), sowie Sanitäranlagen aus.
Hier werden folgende Daten eingetragen:
1. Name des Gesamtverantwortlichen (Verwaltung)
2. Name des Verantwortlichen (Dozent)
3. Name des Hygieneschutzbeauftragten
4. Datum
5. Uhrzeit
6. Reinigungsmittel
7. behandelte Oberflächen
• In den Sanitäranlagen und in den Räumen a bis h sind fest installierte Papierwandhalter, worin sich die Papierhandtücher befinden. Diese werden unmittelbar nach Bedarf aber mindestens einmal täglich neu aufgefüllt. Die verbrauchten Papierhandtücher werden in einem geschlossenen Papierbehältnis entsorgt.
5. Unterrichtskoordination
• Der Unterricht ist von der Leitung der Schule so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
6. Lüftung der Unterrichtsräume
• Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
7. Einlassbeschränkungen / Zutrittsverweigerung
• Keinen Zutritt zum Gebäude der Schule für Musik, Tanz & Theater haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
8. Umgang mit Risikogruppen
• Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
• Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
9. Angebot alternativer Unterrichtsformen
• Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten. Und weiter sinnvoll ausgebaut.
• Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
10. Weitere organisatorische Fragen
• Die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Mund-Nase-Masken, Flüssigseife und Einweghandtüchern, Toilettenpapier etc. ist durch regelmäßige Bestandskontrollen und zeitigen Bestellungen sicherzustellen. Bezugsquellen sind u.a. die Kooperationspartner des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW.
• Der vom Gesundheitsamt der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellte Hygieneplan ist an folgende Personen auszuhändigen und zu protokollieren: - Reinigungspersonal - Einlasskontrolle - Alle Dozenten der Schule - Mitarbeiter/innen der Verwaltung - Geschäftsführung
• Getränke und Speisen werden nicht angeboten
• Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist während der akuten Corona-Pandemie im Gebäude uns außerhalb des Gebäudes strengstens untersagt. Getränke sind lediglich nach der jeweiligen Unterrichtseinheit im Außenbereich der Schule erlaubt.
11. Öffnungszeiten der Einrichtung
• Kernzeiten: Mo.-Fr., 11:30 bis 20:00 (Musikschule) • Variable Zeiten (für Nachholtermine und sonstige): Sa., 10 Uhr bis 19 Uhr
• Variable-Zeiten in den Ferien (siehe Ferienprogramm)
12. Außensituation beim Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Die Hände der Schülerinnen und Schüler müssen desinfiziert werden. Dabei ist jedem einzelnen genau zu zeigen, wie die Handflächen korrekt desinfiziert werden. Es müssen sowohl die Handflächen als auch die Finger und Fingerzwischenräume gründlich desinfiziert werden.
Die Einziehzeit beträgt 30 Sekunden.
• Durch die „Outside-Teilnehmerlisten“ soll sichergestellt werden, dass die/der vorherige Schüler/in das Gebäude verlassen hat, bevor der oder die nächste sich zu den Räumlichkeiten begibt (Rotationsprinzip).
• Die sogenannten „Outside-Listen“ enthalten folgende Daten der Schülerinnen und Schüler:
1. Vor- und Zuname
2. Telefonnummer
3. Unterrichtszeit
• Die Lehrkräfte erläutern die Regelungen in der Rotation vor dem Eintreten der Teilnehmer. Außerdem sorgen die Lehrkräfte dafür, dass Hände desinfiziert und Mund-Nase-Masken getragen werden.
Die Outside-Listen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 4 Wochen vernichtet.
13. Wie kann gewährleistet werden, dass der Schulkorridor freigehalten wird?
1. Kontrollierter Einlass (wie in Punkt 12 beschrieben)
2. Kontrollierte Toilettengänge während der Unterrichtzeiten
a. Vorabkontrolle mit Nase-Mund-Schutz der Dozenten
b. Warten bis Flurkorridor frei ist
14. Belehrung
• Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen und den anhängenden Hygieneplan zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
15. Das Infektionsschutz/Hygiene- und Reinigungskonzept der Jugendkunstschule Lennep e.V. ist ab dem 15.6.2020 gültig und ersetzt das vorherige Konzept vom 15.5.2020
MUSIKSCHULE ÖFFNET WIEDER FÜR DEN EINZELUNTERRICHT Remscheid, den 2.5.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Ab Montag, den 4. Mai 2020 ist die Musikschule wieder für den Einzelunterricht geöffnet.
Unsere Fachlehrer/innen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Instrumental- und Gesangsunterricht findet unter strengen Hygienevorschriften statt.
Der Gesangsunterricht wird eine Woche später, ab Montag, den 11. Mai 2020 im Tanzsaal der Schule durchgeführt werden.
Jede(r) einzelne Schüler/in wird an der Eingangstüre zur Musikschule abgeholt.
In den Unterrichtsräumen dürfen sich nur zwei Personen (Lehrer(in) und Schüler(in)) aufhalten.
Im Gebäude ist das Tragen einer Mundnasenmaske erforderlich.
Hier lesen Sie § 5 der aktuellen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung
§ 5 Hochschulen, Bildungsangebote, Prüfungen, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen, an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen bleibt nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Zulässig sind 1. Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen,
2. Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen, 3. das Prüfungswesen zu Nummern 1 und 2, wenn bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind; der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch gewährleistet sein,
wenn Personen sich in den Gängen zwischen Unterrichtstischen bewegen.
In Musikschulen ist nur Einzelunterricht zulässig, in atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen;
es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten.
(3) Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen sowie Archive haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten,
Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern,
Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Ab Montag, den 4. Mai 2020 ist die Musikschule wieder für den Einzelunterricht geöffnet.
Unsere Fachlehrer/innen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Instrumental- und Gesangsunterricht findet unter strengen Hygienevorschriften statt.
Der Gesangsunterricht wird eine Woche später, ab Montag, den 11. Mai 2020 im Tanzsaal der Schule durchgeführt werden.
Jede(r) einzelne Schüler/in wird an der Eingangstüre zur Musikschule abgeholt.
In den Unterrichtsräumen dürfen sich nur zwei Personen (Lehrer(in) und Schüler(in)) aufhalten.
Im Gebäude ist das Tragen einer Mundnasenmaske erforderlich.
Hier lesen Sie § 5 der aktuellen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung
§ 5 Hochschulen, Bildungsangebote, Prüfungen, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen, an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen bleibt nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Zulässig sind 1. Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen,
2. Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen, 3. das Prüfungswesen zu Nummern 1 und 2, wenn bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind; der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch gewährleistet sein,
wenn Personen sich in den Gängen zwischen Unterrichtstischen bewegen.
In Musikschulen ist nur Einzelunterricht zulässig, in atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen;
es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten.
(3) Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen sowie Archive haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten,
Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern,
Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Remscheid, den 28.4.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Aktuell ist unsere Schule noch geschlossen. Wir gehen aber davon aus, dass wenigstens der Einzelunterricht in Kürze (so wie z.B. in Schleswig-Holstein) wieder stattfinden kann. Hier müssen wir jedoch die Entscheidungen der NRW-Landesregierung abwarten.
Der Bundesverband der freien Musikschulen hat ein Hygienekonzept für den Einzelunterricht in Musikschulen erarbeitet, das wir hiermit schon einmal bekannt geben möchten.
Bundesverband der Freien Musikschulen stellt einen Entwurf eines Hygienekonzeptes für Einzelunterricht in Musikschulen vor
Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m sollte ohne weiteres möglich sein.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschulen nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
5. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist von der Musikschulleitung so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Die Musikschulen dürfen für die Dauer der Eindämmungsverordnung auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Aktuell ist unsere Schule noch geschlossen. Wir gehen aber davon aus, dass wenigstens der Einzelunterricht in Kürze (so wie z.B. in Schleswig-Holstein) wieder stattfinden kann. Hier müssen wir jedoch die Entscheidungen der NRW-Landesregierung abwarten.
Der Bundesverband der freien Musikschulen hat ein Hygienekonzept für den Einzelunterricht in Musikschulen erarbeitet, das wir hiermit schon einmal bekannt geben möchten.
Bundesverband der Freien Musikschulen stellt einen Entwurf eines Hygienekonzeptes für Einzelunterricht in Musikschulen vor
- 24/04/2020
Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m sollte ohne weiteres möglich sein.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
- In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
- In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die o.g. Fachbereiche sind transparente Stellwände zu organisieren.
- Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) sollten mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden, bei besonders schmalen Korridoren empfiehlt sich ggfs. die Installation von hängenden Abgrenzungen. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).
- Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
- Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang.
- Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
- Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
- In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschulen nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
5. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist von der Musikschulleitung so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Die Musikschulen dürfen für die Dauer der Eindämmungsverordnung auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
- Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
- Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
- Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
- Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.
Stand: 16.4.2020
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSCHVO) vom 16.4.2020
Mit der o.g. Schutzverordnung wird gemäß § 3, Ziffer 5 der Betrieb öffentlicher und privater außerschulischer Bildungseinrichtungen vom 20.4.2020 bis 3.5.2020 untersagt.
Damit bleibt die Schule für Musik, Tanz & Theater – Jugendkunstschule Lennep e.V. – weiterhin geschlossen.
Unabhängig davon ist unser Sekretariat ab sofort wieder zu geänderten Öffnungszeiten erreichbar:
Mo.-Fr., jeweils 10 Uhr bis 16 Uhr
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSCHVO) vom 16.4.2020
Mit der o.g. Schutzverordnung wird gemäß § 3, Ziffer 5 der Betrieb öffentlicher und privater außerschulischer Bildungseinrichtungen vom 20.4.2020 bis 3.5.2020 untersagt.
Damit bleibt die Schule für Musik, Tanz & Theater – Jugendkunstschule Lennep e.V. – weiterhin geschlossen.
Unabhängig davon ist unser Sekretariat ab sofort wieder zu geänderten Öffnungszeiten erreichbar:
Mo.-Fr., jeweils 10 Uhr bis 16 Uhr
Aktuelle Information
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Stand: 16.03.2020
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Nach der Kabinettssitzung hat die Landesregierung NRW am 15. März weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
"Ab Dienstag, den 17. März 2020 sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet. Diese Regelung sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten."
Da es nun zu einem ungewöhnlich langem Unterrichtsausfall kommen wird, werden wir den jetzt ausfallenden Unterricht in den ersten drei Wochen der Sommerferien von unseren Fachlehrern nachgeben lassen.
Die Verwaltung der Schule
"Ab Dienstag, den 17. März 2020 sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet. Diese Regelung sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten."
Da es nun zu einem ungewöhnlich langem Unterrichtsausfall kommen wird, werden wir den jetzt ausfallenden Unterricht in den ersten drei Wochen der Sommerferien von unseren Fachlehrern nachgeben lassen.
Die Verwaltung der Schule